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AGB

Liefertermine

Alle Liefertermine werden nach bestem Er- messen aufgegeben. Sollte durch irgend- welche Einflüsse die normale Auslieferung gestört werden, können daraus keine Ansprüche irgendwelcher Art abgeleitet werden. Dazu gehört auch Lieferver- zögerung, welche auf Nicht- oder Spät- lieferungen unserer Zulieferer zurück- zuführen sind. Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine ange- messene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu bewilligen. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag dann nicht berechtigt, wenn - auch nach Nachfristsetzung - unsere Zulieferer die Produktion der bestellten Ware bereits aufgenommen haben.

Rücksendungen

Bei Rücksendungen - sofern wir dazu unser Einverständnis gegeben haben - von origi- nalverpackten und dem aktuellen tech- nischen Stand entsprechenden Artikeln wird mindestens 15% Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht. Die Rücksendungen müssen frei unserem Lager erfolgen. Bei Sonderanfertigungen bzw. Sonderange- boten können bestellte Waren nicht zurückgenommen werden.

Geltungsbereich

Wir führen die uns erteilten Aufträge nur zu den nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- bedingungen aus, es sei denn, daß wir durch schriftliche Erklärung ausdrücklich eine Abweichung treffen. Eine stillschwei- gende Anerkennung anderer als unserer Bedingungen, insbesondere durch Ausfüh- rung des uns erteilten Auftrages, ist daher ausgeschlossen. Wird im Einzelfall aus- drücklich von unseren Bedingungen abge- wichen, so wird dadurch die aus- schließliche Gültigkeit der übrigen nicht abgeänderten Bedingungen nicht berührt.

Preise

Unsere Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen ge- setzlichen Höhe hinzu.

Zahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Rech- nungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Im Falle einer Bankeinzugsermächtigung durch den Käufer gewähren wir hierfür auf unsere Preisliste einen Rabatt von 4%. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 1% pro Monat zu berechnen. Falls aufgrund vorheriger Vereinbarung Wechsel und Schecks in Zahlung gegeben oder genommen werden, gehen ent- sprechende Spesen für Diskont, Einzug usw. zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt der Einlösung in Zahlung genommen und gelten in jedem Fall erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

Lieferung und Gefahrenübergang

Wir liefern einschließlich Verpackung ab Lager. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware ab Lager auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über, jedoch verpflichten wir uns auf Wunsch des Käufers, die Ware vom Tage der Versandbereitschaft ab, zu sichern. Die Sendung ist bei Empfang durch den Käufer zu prüfen. Beschädigungen oder Verlust sind sofort bei dem entsprechenden Frachtführer zu melden.

Eigentumsvorbehalte

Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller, ein- schließlich der künftig entstehenden For- derungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Die Geltendmachung des Eigentums- vorbehaltes gilt, sofern nicht das Ab- zahlungsgesetz Anwendung findet, als Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich erklären. Vor der restlosen Bezahlung darf weder eine Pfändung, Sicherheitsübereig

Bonitätsvorbehalt

Werden uns nach der Annahme oder Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, aus denen wir subjektiv auf eine geringere Kreditwürdigkeit und eine Gefährdung unserer Ansprüche schließen können, so sind wir berechtigt, über die Vorschriften des § 321 BGB hinaus und unter freier Abweichung von etwa anders vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl entweder sofortige Sicher- stellung oder sofortiger Bezahlung zu verlangen. Es genügt, wenn sich unsere Ansprüche nur vorübergehend als ge- fährdet herausgestellt haben. Das gleiche gilt, wenn der Abnehmer mit einer ihm obliegenden Verplichtung, wie z.B. Zahlung der Abnahme, in Verzug gerät.

Kompensationsverbot

Die Geltendmachung eines Zurückbe- haltungs- oder Aufrechnungsrechtes durch den Käufer ist ausgeschlossen.

Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt im vollen Umfang durch die Herstellergarantie, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Änderungen der Konstruktion berühren das Vertrags- verhältnis nicht.

Teillieferungen

Diese Bedingungen gelten auch bei Teil- lieferungen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist 86150 Augsburg: Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt für alle Geschäfte 86150 Augsburg als vereinbart. Es gilt ausschließ- lich deutsches Recht.

Anerkenntnis

Der Käufer erkennt diese Verkaufs- und Lieferbedingungen bei Auftragserteilung an. Unseren Bedingungen widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht. Abweichende Bestimmungen bedür- fen der Schriftform.

Mindermengenzuschlag

Wir liefern frachtfrei ab einem Warennetto- wert von EUR 200,-.


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